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Aufnahmebedingungen

Die Aufnahme kann im Rahmen freier Plätze erfolgen.

Wir betreuen in der Regel Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zum 6.Lebensjahr.

Zur Aufnahme des Kindes ist es erforderlich, dass Sie das Vorsorgeuntersuchungsheft (U-Heft) und den Impfpass zur Einsicht vorlegen!

Die Anmeldung gilt grundsätzlich für das ganze Kindergartenjahr (1. September bis 31. August), entsprechend der gebuchten Betreuungszeit.

Aufnahmekriterien

Über die Aufnahme eines Kindes entscheidet im Einzelfall der Rechtsträger im Einvernehmen mit der Leitung des Kindergartens. Dabei werden folgende Dringlichkeitsstufen beachtet:

  • Kinder, die zur katholischen Pfarrei Mariä Himmelfahrt Bad Neustadt gehören, haben Vorrang, da der Kindergarten von dieser Pfarrei getragen wird.
  • Nichtkatholische Kinder, die im Pfarrgebiet wohnen
  • Kinder, die vor der Einschulung stehen (einschließlich Zuzüge)
  • Kinder, deren Geschwister derzeit den Kindergarten besuchen
  • Kinder aus in Not geratenen Familien
  • Kinder von Alleinerziehenden.

Die Aufnahme behinderter Kinder ist möglich.

Anmeldeantrag

Den Anmeldeantrag finden Sie im Downloadbereich >>>

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